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Freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel rechtssicher einordnen und führen

tiger.PHARMA unterstützt Lebensmittelhandel, Drogerien und weitere Händler bei der belastbaren Einordnung freiverkäuflicher Arzneimittel, bei Sachkenntnis, Sortiment, Einkauf, Lagerung, Kennzeichnung und kontrolliertem Verkauf.

Retail-Sortiment prüfen

Freiverkauf · Sachkenntnis · Sortiment · Retail-Prozess

Freiverkäufliche Arzneimittel im Einzelhandel

tiger.PHARMA unterstützt Lebensmittelhandel, Drogerien und weitere Händler bei der belastbaren Einordnung freiverkäuflicher Arzneimittel, bei Sachkenntnis, Sortiment, Einkauf, Lagerung, Kennzeichnung und kontrolliertem Verkauf.

Nicht jedes OTC-Arzneimittel ist außerhalb von Apotheken frei verkäuflich. Produktstatus, Vertriebsweg und betriebliche Anforderungen müssen je Artikel und Vertriebskanal geprüft werden. Rechtsfragen und behördliche Vorgaben werden nicht durch pauschale Sortimentslisten ersetzt.

tiger.PHARMA Kompetenz

Themen, die wir beherrschen

Freiverkäuflich ist nicht gleich OTC

Die Abgrenzung zwischen apothekenpflichtigen und freiverkäuflichen Arzneimitteln erfolgt produktbezogen. Andere Gesundheitsprodukte folgen wiederum eigenen Regeln.

  • Produktstatus und Zweckbestimmung prüfen
  • Arzneimittel von Medizinprodukt, Kosmetik und Nahrungsergänzung abgrenzen
  • Zulässigen Vertriebskanal dokumentieren
  • Änderungen im Sortiment kontrolliert bewerten

Sachkenntnis und Verantwortung organisieren

Vor Verkauf werden betriebliche und persönliche Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Vertretung geklärt.

  • Sachkenntnisbedarf prüfen
  • Rollen und Verantwortlichkeiten dokumentieren
  • Schulung und Kompetenznachweis
  • Eskalation bei unklarer Einstufung

Sortiment, Einkauf und Filialprozess absichern

Stammdaten, Lieferanten, Lagerung, Präsentation, Rückruf und Reklamation werden in einen skalierbaren Retail-Prozess überführt.

  • Freigegebene Artikel- und Lieferantenliste
  • Lagerungs- und Verfalldaten
  • Kennzeichnung und getrennte Präsentation
  • Rückruf-, Sperr- und Reklamationsprozess

FAQ

Häufige Fragen

Darf der Einzelhandel alle OTC-Arzneimittel verkaufen?

Nein. OTC beschreibt nicht automatisch die Zulässigkeit des Verkaufs außerhalb von Apotheken. Der Produktstatus und die geltenden Anforderungen müssen für jeden Artikel geprüft werden.

Ist Sachkenntnis erforderlich?

Je nach Sortiment und Tätigkeit können Sachkenntnis- und weitere Anforderungen gelten. Die konkrete Konstellation ist vor Verkaufsstart mit den zuständigen Stellen zu klären.