Leistungsbereich · Sourcing & Einkaufsoptimierung

Großhandelskonditionen vergleichen: HSA, KSA, Rx-Skonto und Gebühren

Großhandelskonditionen für Ihre Apotheke prüfen: Rabatt, Skonto, HSA, KSA und Gebühren getrennt bewerten. Mit realen Einkaufsdaten Verhandlungen vorbereiten.

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Großhandelskonditionen für Apotheken belastbar vergleichen

Apothekeneinkauf · Konditionsvergleich · Net-Net

Großhandelskonditionen für Apotheken belastbar vergleichen

Eine hohe Rabattzahl ist noch keine gute Kondition. Entscheidend ist die Euro-Wirkung nach Ausschlüssen, Kürzungen, Gebühren, Fehlmengen und Prozesskosten. Die Analyse schafft eine verhandlungsfähige Net-Net-Basis, ohne Rechts- oder Steuerberatung zu ersetzen.

tiger.PHARMA Kompetenz

Themen, die wir beherrschen

Ihr Auftrag: Unterlagen und Prüfpunkte

Ihr Auftrag: Unterlagen und Prüfpunkte

Für ein Konditionsgespräch müssen Angebote auf derselben Grundlage stehen. Wir trennen Rabattbasis, Skonto, HSA, KSA, Hochpreiserregeln, Boni und Gebühren und prüfen den jeweiligen Geltungszeitraum. Entscheidend ist der erwartete Effekt auf den tatsächlichen Einkauf Ihrer Apotheke.

  • Aktuelle Vereinbarungen und neue Angebote
  • Einkauf nach Sortiment und Lieferant
  • Ausschlüsse, Schwellen und Zahlungsbedingungen
Vom Prüfergebnis zur Umsetzung

Vom Prüfergebnis zur Umsetzung

Sie erhalten vergleichbare Szenarien und eine dokumentierte Verhandlungsgrundlage. Vereinbarte Änderungen werden anschließend in den Abrechnungen kontrolliert. Nicht belegte Konditionsvorteile und pauschale Einsparquoten werden nicht vorausgesetzt.

    Angebote auf ein gemeinsames Konditionsblatt bringen

    Angebote auf ein gemeinsames Konditionsblatt bringen

    Je Großhandel werden Bezugsbasis, Rx-/Non-Rx-Abgrenzung, Rabatt, Skonto, Ziel, Boni, Gebühren und Gültigkeit dokumentiert.

    • ApU, AEP und Berechnungsbasis trennen
    • Ausschlüsse und nicht rabattfähige Bestandteile kennzeichnen
    • Staffeln, Schwellen, Rückvergütungen und Nebenkosten erfassen
    • Änderungsdatum und Nachweise festhalten
    Reale Euro-Wirkung statt Prozentvergleich

    Reale Euro-Wirkung statt Prozentvergleich

    Die Bewertung verbindet Konditionen mit dem tatsächlichen Warenkorb und trennt Preiswirkung von Service- und Versorgungseffekten.

    • Net-Net je Lieferant und Warengruppe
    • Fehlmengen, Teillieferungen und Zusatzbestellungen
    • Retouren, Gutschriften und Rechnungskorrekturen
    • Zahlungsziel, Kapitalbindung und administrativer Aufwand
    Verhandlung und Monatskontrolle

    Verhandlung und Monatskontrolle

    Abweichungen zwischen Angebot, Rechnung und erbrachter Leistung werden als prüfbare Liste geführt.

    • Verhandlungspunkte mit Euro-Wirkung
    • Vertrags- und Rechnungsabgleich
    • Lieferfähigkeit und Servicelevel separat messen
    • Soll-Ist-Bericht mit Verantwortlichen
    Handelsspannenausgleich (HSA), KSA und Referenzspanne

    Handelsspannenausgleich (HSA), KSA und Referenzspanne

    Handelsspannenausgleich und Konditionssicherungsausgleich werden anhand der jeweils gültigen Vereinbarung geprüft. Wir erfassen die verwendete Referenzspanne, Berechnungsbasis, Abrechnungszeiträume und Ausnahmen. HSA und KSA werden nicht allein wegen ähnlicher Bezeichnungen als identische Modelle behandelt.

    • Vertragsfassung und Gültigkeit der Konditionsvereinbarung zuordnen
    • Berechnungsbasis und Referenzspanne aus den Unterlagen dokumentieren
    • Ausgleichspositionen mit der Großhandelsabrechnung abstimmen
    • Wirkung auf die tatsächlichen Einkaufskonditionen in Euro darstellen
    Rx-Skonto, Zahlungsziel und Valuta getrennt prüfen

    Rx-Skonto, Zahlungsziel und Valuta getrennt prüfen

    Für den Konditionsvergleich betrachten wir den vereinbarten Rx-Skonto, seine Bezugsbasis und mögliche Ausschlüsse zusammen mit Zahlungsziel und Valuta. Entscheidend ist, welche Bedingungen dokumentiert sind, wie Zahlungen tatsächlich erfolgen und welche Abzüge in der Abrechnung berücksichtigt werden. Daraus wird kein pauschaler Anspruch auf Rx-Skonto abgeleitet.

    • Skontobasis, Fristen und Ausschlüsse nachvollziehen
    • Zahlungsziel, Valuta und tatsächlichen Zahlungstermin abgleichen
    • Rabatt, Skonto und Boni als eigene Positionen ausweisen
    • Liquidität und Kapitalbindung in den Angebotsvergleich einbeziehen
    Hochpreiser, Kontingentartikel, OTC und Freiwahl

    Hochpreiser, Kontingentartikel, OTC und Freiwahl

    Die Warenstruktur beeinflusst den Angebotsvergleich. Deshalb werden Hochpreiser, Kontingentartikel, OTC und Freiwahl getrennt ausgewertet. Ein Rabatt auf Kontingentartikel wird nur für die tatsächlich erfassten Produkte, Mengen und Zeiträume angesetzt; Produktabgrenzungen und Sonderbedingungen bleiben sichtbar.

    • Produktgruppen und Ausschlüsse aus den Bezugskonditionen übernehmen
    • Rabatt auf Kontingentartikel mit Einkaufsdaten abgleichen
    • Hochpreiser nach PZN, Kondition und Zahlungsbelastung bewerten
    • OTC und Freiwahl nicht mit Rx-Konditionen vermischen
    Tourengebühren, Retourengebühren und BtM-Gebühren

    Tourengebühren, Retourengebühren und BtM-Gebühren

    Zum Vergleich der Großhandelskonditionen gehört ein vollständiger Gebührencheck. Tourengebühren, Retourengebühren und BtM-Gebühren werden mit den vereinbarten Leistungen und der tatsächlichen Abrechnung abgeglichen. Bei der Retourenregelung prüfen wir dokumentierte Fristen, Ausschlüsse, Abzüge und die zugehörigen Gutschriften.

    • Gebühren nach Anlass und Abrechnungszeitraum zuordnen
    • Retourenregelung und Retourengutschrift zusammen betrachten
    • Vereinbarte Kompensationen gesondert nachhalten
    • Lieferleistung und Kosten der Hauptlieferantenposition vergleichen
    Dienstleistungsvergütung, Datenmeldung und Kooperationskosten

    Dienstleistungsvergütung, Datenmeldung und Kooperationskosten

    Dienstleistungsvergütung und Vergütung für Datenmeldung werden mit ihren dokumentierten Voraussetzungen erfasst. Kooperationskosten und weitere Aufwendungen werden separat ausgewiesen. So bleibt erkennbar, welcher Betrag aus dem Warenbezug stammt und welcher an zusätzliche Leistungen oder Pflichten gebunden ist.

    • Leistungsumfang und Voraussetzungen jeder Vergütung festhalten
    • Vergütung für Datenmeldung nur mit geklärten Datenrechten und Zuständigkeiten einplanen
    • Kooperationskosten dem nachvollziehbaren Leistungsnutzen gegenüberstellen
    • Keine bedingte Vergütung als garantierten Einkaufsrabatt darstellen
    Belieferungsangebot und Verhandlungsmandat

    Belieferungsangebot und Verhandlungsmandat

    Wir strukturieren Belieferungsangebote für Hauptlieferantenposition und ergänzende Bezugswege. Ein Verhandlungsmandat legt den vereinbarten Auftrag und Vertretungsumfang fest. Bezugskonditionen, Lieferleistung und Nebenkosten werden auf derselben Datenbasis verglichen; Vertragsentscheidungen verbleiben bei den Verantwortlichen der Apotheke.

    • Belieferungsangebot, Konditionsblatt und Anlagen zusammenführen
    • Verhandlungsziele mit einer nachvollziehbaren Euro-Bewertung priorisieren
    • Vertrags- und Rechtsfragen bei Bedarf durch befugte Berater prüfen lassen

    FAQ

    Häufige Fragen

    Welche Daten braucht ein Vergleich von Großhandelskonditionen?

    Aktuelle Konditionsunterlagen, Warenkorb oder Einkaufsdaten, Rechnungen und Gutschriften, Zahlungsziele, Gebühren sowie Liefer- und Retourenkennzahlen für denselben Zeitraum.

    Ersetzt die Analyse Rechts- oder Steuerberatung?

    Nein. Sie strukturiert Einkaufs- und Leistungsdaten; rechtliche, steuerliche oder bilanzielle Fragen bleiben bei den jeweils befugten Berufsrollen.

    Was wird bei HSA und KSA geprüft?

    Geprüft werden die vertraglichen Regelungen zum Handelsspannenausgleich beziehungsweise Konditionssicherungsausgleich: Referenzspanne, Berechnungsbasis, Ausnahmen und tatsächliche Abrechnungspositionen. Maßgeblich ist die konkrete Vereinbarung, nicht ein allgemeiner Prozentsatz.

    Gehören Tourengebühren und Retourengebühren in den Konditionsvergleich?

    Ja. Der Vergleich stellt Rabatte und weitere Preisbestandteile den zugehörigen Gebühren, Aufwendungen und Leistungen gegenüber. Retouren, Gutschriften und gegebenenfalls BtM-Gebühren werden nachvollziehbar zugeordnet.

    Wie berücksichtigen Sie Vergütungen und Kooperationskosten?

    Dienstleistungsvergütung und Vergütung für Datenmeldung werden mit ihren Voraussetzungen getrennt vom Warenrabatt ausgewiesen. Kooperationskosten und notwendiger Aufwand werden ebenfalls erfasst, damit der wirtschaftliche Beitrag des Angebots nachvollziehbar bleibt.